Verbesserungen bei Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung sind im Ort auch ohne Umfahrung erforderlich.

Das Straßenbauamt Bamberg hat sich für die ortsnahe Umfahrung im Westen von Neunkirchen am Brand entschieden. Jetzt hat der Marktgemeinderat die Wahl, sich für die weitere Ausarbeitung bis zum Planfeststellungverfahren auszusprechen oder den Status quo der Verkehrssituation im Ort beizubehalten bzw. zu verbessern und damit die Risiken und Belastungen einer zusätzlichen Umfahrung abzuwenden. Wir wollen,  dass die Marktgemeinde Neunkirchen am Brand zuerst sämtliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung innerhalb der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand plant und realisiert  bevor sie die Erstellung von  Planfeststellungsunterlagen für die Verlegung der Staatsstraße 2243 westlich Neunkirchen am Brand befürwortet.

   WARUM?

Diese Verbesserungen der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung innerhalb der Marktgemeinde Neunkirchen am Brand sind unabhängig von einer Umfahrung der Marktgemeinde notwendig.

• Überwachung zur Einhaltung der bestehenden Begrenzung auf max. 7,5 t.

• Verbesserung der Schulwegquerungen „Blinklichter aktiv während der Schulwegzeiten. Achtung Kinder Piktogramme und weitere Warnzeichen für Autofahrer zur Sicherung des Schulwegs und der Querungen“

• Sanierung der Friedhofstraße mit Flüsterasphalt und schallaufnehmenden Seitenbegrenzungen.

• Wo nötig, Sicherung der Gehsteige mit Geländern oder/und Hochbordsteinen

• Schulwegkonzept entlang gesicherter Wege zur Umgehung von Gefahrenstellen.

• Tempo 30 in Erleinhofer Straße, Henkersteg und zu den Heuwiesen.

• Prüfung, ggf Ausbau und Nutzung der Wendemöglichkeit für LKW > 7,5 t auf Staatsstraße am Parkplatz vor Ortsbeginn Neunkirchen von Effeltrich kommend.

Risiken und Belastungen durch ‚Ortsnahe Umfahrung‘ für Neunkirchen a. Br.

• Keine signifikante Reduzierung der Verkehrs-, Lärm- und Abgasbelastung im Ort.

• Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Naturräumen auch für geschützte Arten.

• Zunahme des Schwerlastverkehr > 7,5 t auf der Umfahrung.

• Lärmentwicklung in allen westlichen Wohngebieten (Dammquerung auf 3-5m).

• Verlust der direkten Naherholung und von Zugängen zur freien Natur im Westen Neunkirchens.

• Hydrologischen Unwägbarkeiten für verbleibende Landwirtschaft auf dem Gries.

• Möglicher Verlust der Kühlfunktion des Ebersbachtals für ganz Neunkirchen.

• Klimaschädliche unwiederbringliche Flächenversiegelung von mehr als 5 Fußballfeldern* (Umfahrung, Kreisverkehre, und zusätzlich notwendige Versorgungswege).

* Fußballfeld 7140 qm